Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH wegen des Musikalbums „P!nk – Beautiful Trauma“

Uns erreichen Hinweise zu einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Sony Music Entertainment GmbH
wegen des Musikalbums
„P!nk – Beautiful Trauma“
Der Vorwurf lautet das Anbieten des Musikalbums in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen). Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet Waldorf Frommer in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich in der möglicherweise auf das gesamte Repertoire der Sony Music Entertainment GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.