Mahnbescheide der rka. zum Jahreswechsel - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Die schon für Filesharing-Abmahnungen bekannte Kanzlei rka. aus Hamburg verschickte, wie auch schon in den letzten Jahren, kurz vorm Jahreswechsel gerichtliche Mahnbescheide. Regelmäßig erhielt der Abgemahnte schon kurz zuvor ein letztes außergerichtliches Schreiben der Kanzlei, welches ihn zur Zahlung ihrer Forderung aufforderte.
Die rka. tritt regelmäßig im Namen des Medienunternehmens Koch Media GmbH auf, für welches sie Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche wegen des rechtswidrigen Verbreitens urheberrechtlich geschützter Werke im Internet auf sog. Filesharing-Netwerken (peer-to-peer-Netzen) geltend machen. Die nun verschickten Mahnbescheide beziehen sich auf solche Forderungen aus dem Jahr 2014. Grund hierfür ist die jetzt drohende Verjährung, welche durch die Einleitung eines Mahnverfahrens beim zuständigen Mahngericht gehemmt wird.
Der Mahnbescheid enthält als Hauptforderung die Schadensersatzforderung wegen widerrechtlichen Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werkes. Daneben werden dem Abgemahnten die Verfahrenskosten, also die Gebühr für das Mahnverfahren und die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite, auferlegt. Zuletzt werden auch die Zinsen zur Hauptforderung geltend gemacht.
Bei dem vom Mahngericht erlassenen Bescheid handelt es sich um eine automatisierte Zahlungsaufforderung – Der Inhalt wird vom Mahngericht nicht rechtlich überprüft!
Der Empfänger darf es nicht ignorieren, es besteht dringender Handlungsbedarf!
Legt der Empfänger des Mahnbescheides nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen Widerspruch gegen diesen ein, hat rka. die Möglichkeit unmittelbar einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Somit droht die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher!
Jedoch bewirkt der Widerspruch lediglich, dass rka. die Forderung gerichtlich in Form einer Klage geltend machen muss. Erfahrungsgemäß werden sie dies auch tun, sodass einige Wochen später die Klageschrift beim Empfänger eingeht. Es sollte sich daher frühzeitig anwaltlicher Beistand gesucht werden.
 
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.