Abmahnungen / „Berechtigungsanfragen“ durch Aldo Bachmann wegen unberechtigter Nutzung von Fotos in Onlineshops
Zurzeit verschickt der Fotodesigner Aldo Bachmann aus Nürnberg wiedereinmal als „Berechtigungsanfrage“ betitelte Abmahnschreiben, in denen er Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von Fotos in Internetshops fordert. In dem uns vorliegenden Schreiben bezieht er sich auf eine Bildaufnahme eines „BNC-Crimp-Steckers“, welcher über mehrere Jahre in einem Internetshop zur Produktanpreisung eingesetzt wurde. Er gibt an selbst der Urheber zu sein und legt dem Schreiben zum Beweis dessen einen Ausdruck des Originalfotos bei.
Aldo Bachmann macht diesbezüglich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen einer Rechtsverletzung gem. §§ 97 ff UrhG geltend. Er fordert die Unterzeichung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe seines Schadens berechnet Herr Bachmann auf Grundlage der angeblich auch von Gerichten herangezogenen Tabelle MFM-Bildhonorare. Aus dieser ergäbe sich
- ein Grundhonorar von 310,00 Euro für die Nutzung des Bildes auf einer Internetseite,
- zuzüglich 50% Zwecks der Präsentation eines Verkaufsangebotes,
- zuzüglich jeweils 50% Zuschlag für die Überschreitung des Nutzungszeitraums in den Jahren 2008-2013,
- zuzüglich 25% Zuschlag für die Überschreitung des Nutzungszeitraums im Jahr 2014,
- zuzüglich 100% Aufschlag für das Unterlassen eines Bildquellennachweises,
sodass er letztendlich einen Betrag von 3.952,50 Euro fordert. Ersatzweise könnte dieser Anspruch aber auch durch die einmalige Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 2.500 Euro und die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung abgewendet werden.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich langfristig
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich, sie werden darauf aber in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus angedrohten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.