Abmahnungen / "Berechtigungsanfragen" durch Aldo Bachmann wegen unberechtigter Nutzung von Fotos in Onlineshops - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. Januar 2018

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Abmahnungen / "Berechtigungsanfragen" durch Aldo Bachmann wegen unberechtigter Nutzung von Fotos in Onlineshops

Abmahnungen / „Berechtigungsanfragen“ durch Aldo Bachmann wegen unberechtigter Nutzung von Fotos in Onlineshops
Zurzeit verschickt der Fotodesigner Aldo Bachmann aus Nürnberg wiedereinmal als „Berechtigungsanfrage“ betitelte Abmahnschreiben, in denen er Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von Fotos in Internetshops fordert. In dem uns vorliegenden Schreiben bezieht er sich auf eine Bildaufnahme eines „BNC-Crimp-Steckers“, welcher über mehrere Jahre in einem Internetshop zur Produktanpreisung eingesetzt wurde. Er gibt an selbst der Urheber zu sein und legt dem Schreiben zum Beweis dessen einen Ausdruck des Originalfotos bei.
Aldo Bachmann macht diesbezüglich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche wegen einer Rechtsverletzung gem. §§ 97 ff UrhG geltend. Er fordert die Unterzeichung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die Höhe seines Schadens berechnet Herr Bachmann auf Grundlage der angeblich auch von Gerichten herangezogenen Tabelle MFM-Bildhonorare. Aus dieser ergäbe sich

sodass er letztendlich einen Betrag von 3.952,50 Euro fordert. Ersatzweise könnte dieser Anspruch aber auch durch die einmalige Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 2.500 Euro und die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung abgewendet werden.
Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht. Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich, sie werden darauf aber in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus angedrohten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.