Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Dezember 2017

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Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien

 
Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana / Slowenien fordert 177,43 Euro wegen widerrechtlicher Parkplatznutzung in Mali Lošinj / Kroatien
Sind Parkplatzverstöße wirklich so teuer?
Worum geht es?
Uns erreichen Forderungsschreiben der Kanzlei MST & Partner aus Ljubljana, Slowenien, namentlich des RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler, im Namen der Firma Lošinj usluge d.o.o. wegen eines angeblichen Parkverstoßes, welcher in Mali Lošinj / Kroatien stattgefunden haben soll.
 
Wer ist RA Mag. Dr. Mirko S. Tischler / Kanzlei MST & Partner?
Die Kanzlei MST & Partner hat ihren Hauptsitz in Ljubljana / Slowenien, zudem eine Niederlassung in Ferlach / Österreich. Die Tätigkeit des RA Tischler ist nach eigener Aussage gerichtet auf Schadensersatzangelegenheiten, insbesondere auf Forderungseintreibung. Die Forderung versendet die Kanzlei MST & Partner angeblich im Auftrag der Firma Lošinj usluge d.o.o., welche in Mali Lošinj die Parkraumbewirtschafter und Parkraumverwalter der Stadt seien. Eine Vollmacht liegt dem Forderungsschreiben nicht bei.
 
Was wird gefordert?
Natürlich geht es – nur – um Geld
In dem uns vorliegenden Schreiben der Kanzlei MST & Partner wird die „widerrechtliche Parkplatznutzung“ wie folgt geschildert:
„Aufgrund der uns seitens unserer Mandatschaft vorgelegten Dokumentation und Imformation haben Sie am (xxx) ob der Adresse Bočac in der Gemeinde/Stadt Mali Lošinj, ohne dass Sie eine vorgeschriebene Parkscheingebühr entrichtet haben, widerrechtlich Ihr Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen (XXX) geparkt. Aufgrund Ihres widerrechtlichen Abstellens Ihres Kraftfahrzeugs auf einem öffentlichen Parkplatz haben Sie die ausschließlich unserer Mandantschaft zustehenden Nutzuns-/Bestiz- und Eigentumsrechte verletzt und einen Parkgebührenverstoß gemäß der Verordnung der Stadt/ Gemeinde Mali Lošinj begangen.“
Dem Schreiben sind Bilder des genannten Fahrzeugs, mit entsprechendem Kennzeichnen, mit dem bezeichnenden Datums- und Zeitstempel beigefügt.
Im Falle des Ausbleiben der Zahlung zum fristgerechten Termin kündigt RA. Tischler an, dass eine in Kroatien ansässige Partnerkanzlei, die bereits beauftragt wurde, „ohne weitere Verständigung gegen Sie beim zuständigen Gericht in Kroatien (…) umgehend gerichtliche Schritte einzuleiten, sowie einen europäischen unmittelbar vollstreckbaren Zahlungsbefehl (…) zu erwirken“ tätig werden würde. Zudem behält sie sich vor, die in Kroatien zuständigen Behörden „hinsichtlich Ihrer Übertretungshandlung bzw. Ihres rechtswidrigen Handelns zu informieren„.
 
Berechnung der Anwaltskosten durch die Kanzlei MST & Partner
Der Betrag von 177,43 Euro setze sich, gemäß des Forderungsschreibens, aus

vorerst ohne der gesetzlichen Verzugszinsen“ zusammen.

Eine detaillierte Aufstellung der Höhe der verschiedenen Posten fehlt. Die Zusammensetzung des zu entrichtenden Betrags ist daher nicht nachvollziehbar.

 
Ähnlichtkeit zu PULA PARKING d.o.o.
Dies erinnert doch sehr an die vor ein paar Jahren durch den Berliner RA Patrick Kraft verschickten Zahlungsforderungen im Namen der Pula Parking d.o.o., über die wir informiert haben. Schon damals lagen auch uns einige dieser Forderungsschreiben mit pauschalen Zahlungsbeträgen um die 160 Euro vor, die massenhaft an ehemalige Kroatien-Urlauber verschickt wurden. Anscheinend ist diese Art der kroatischen Geldeintreiberei mit Hilfe eines deutschen Anwaltes so lukrativ, dass sogar eine eigene Internetseite betrieben wird, um angebliche Parkplatzsündiger zur Zahlung zu bekehren: Ebenso wie pulaparking.hr existiert auch die Website der oben genannten Firma losinj-usluge.hr, welche allerdings nur in der eigenen Landessprache abrufbar ist.
Ob auch die Lošinj usluge d.o.o. in gleichem Umfang gegen deutsche Falschparker vorgehen wird, bleibt abzuwarten. Erst Anfang diesen Jahres entschied der EuGH, dass die durch Pula Parking d.o.o. erwirkten und von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden können und in anderen Mitgliedstaaten nicht als gerichtliche Entscheidungen anerkannt und vollstreckt werden dürfen, mithin dass eine Zahlung auf sie nicht geboten ist. Möglicherweise erscheint diese Art von Geschäft daher in Zukunft weniger interessant.
Diese Art der Rechtfertigung zur Durchsetzung von Parkgebühren ist schon befremdlich. Der Stil ähnelt stark Abmahnschreiben, wie sie in Filesharing-Angelegenheiten gang und gäbe sind.
 
Wie soll nun der Empfänger einer solchen Nachricht damit umgehen?
Sollten Sie eine solche Forderung erhalten haben, zahlen Sie auf keinen Fall ohne vorherige Überprüfung!
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich mit der Versicherung in Verbindung setzen und um Deckungsschutz bitten. Das lohnt sich zwar erst, wenn die Gesamtkosten eines etwaigen Rechtsstreites den sogenannten Selbstbehalt übersteigen (in der Regel 150,- Euro). Dennoch wird auf diese Weise ein hohes Kostenrisiko in einer streitigen Verhandlung eingedämmt. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, kann prüfen, ob bei ihm die Voraussetzungen zur Beantragung von Beratungshilfe (aussergerichtliche Angelegenheit) oder Prozesskostenhilfe (gerichtliches verfahren) vorliegen. Auch dann können die Risiken einer streitigen Verhandlung eingedämmt werden.
Ohne weitere Prüfung den geltend gemachten Betrag zu zahlen, kann nicht empfohlen werden, solange die Kanzlei MST & Partner ihre Kostenrechnung nicht offenlegt. Zumindest das Zustandekommen des benannten Betrags ist nicht nachvollziehbar.
Letztlich wäre es Stadt Mali Lošinj zu gönnen, wenn Urlauber mit einem deutschen Kennzeichen an ihrem KfZ zukünftig in einer Nachbargemeinde ihren PKW abstellen oder Mali Lošinj ganz meiden.

 
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie mir gerne eine Anfrage per email (ra.herrle@t-online.de) zukommen lassen.