Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Engergy Company - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Juli 2016

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Kanzlei Bear & Wolf im Auftrag der Monster Engergy Company

Uns erreichen Hinweise zu Abmahnungen der
Anwaltskanzlei Bear & Wolf
im Auftrag der
Monster Engergy Company aus Kalifornien
wegen
Verletzungen von Markenrechten der Monster Energy Company an der Wortmarke „Monster Energy“ sowie Verletzungen der Bildmarke wegen Verwendung des Logos.
Die Anwaltskanzlei Bear & Wolf soll einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung einer Lizenzgebühr und die Erstattung ihrer Anwaltskosten fordern.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung der Gesamtkosten eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.