Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Filmwerks “Verstehen Sie die Béliers?” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

31. Mai 2016

Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Filmwerks “Verstehen Sie die Béliers?”

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen des Filmwerks “Verstehen Sie die Béliers?”
Uns erreichen Hinweise zu einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft
wegen des Filmwerkes
“Verstehen Sie die Béliers?”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert in ihren Abmahnungen einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Waldorf Frommer in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.