Uns erreichen Abmahnungen der Rechtsanwälte
Sasse & Partner aus Hamburg
im Auftrag der
WVG Medien GmbH
wegen des Werkes
“Walking Dead – Staffel 6 Folge 15”.
Die Anwaltskanzlei Sasse & Partner verschickt Abmahnungen wegen der vorstehenden Serie “The Walking Dead – Staffel 6 Folge 15” im Auftrag der WVG Medien GmbH. Es soll sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten gefordert werden. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:
Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Sasse & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich entweder auf das konkrete Werk oder auf alle Werke des Rechteinhabers. Empfehlenswer ist es, den genauen Umfang der Abmahnungen zu prüfen. Möglicherweise ist es in Ihrem konkreten Fall sinnvoll, sich z.B. für alle Teile einer Staffel zu verpflichten, wenn lediglich ein teil abgemahnt, aber alle heruntergeladen wurden.
Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe regelmäßig in das Ermessen der Gegenseite gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbekannter Höhe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.