Ebay-Abmahnung des Rechtsanwaltes Göktekin im Auftrag der Firma Halley Berlin, vertreten durch den Inhaber Firat Havadir, wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

25. April 2016

Wer mahnt was ab? Tipps Urheber- und Internetrecht

Ebay-Abmahnung des Rechtsanwaltes Göktekin im Auftrag der Firma Halley Berlin, vertreten durch den Inhaber Firat Havadir, wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht

Ebay-Abmahnung des Rechtsanwaltes Göktekin im Auftrag der Firma Halley Berlin, vertreten durch den Inhaber Firat Havadir, wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Uns erreicht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der
Kanzlei Levent Göktekin aus Berlin
im Auftrag der
der Firma Halley Berlin, vertreten durch den Inhaber Firat Havadir
wegen
angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße in Ebay-Verkaufsangeboten.
Die Anwaltskanzlei Levent Göktekin fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen vermeintlichen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 10.000 Euro, mithin insgesamt 745,40 Euro.
Die Kanzlei Levent Göktekin behauptet, dass der Verkäufer auf Ebay, welcher seinen Account als Privatperson gemeldet hat, im gewerblichen Umfang Handel treiben würde. Die Annahme der Kanzlei beruht darauf, dass über 10 Artikel zugleich inseriert wurden und es sich bei den bisherigen Transaktionen ausschließlich um Unterwäsche handeln würde. Daher habe der Verkäufer auf Ebay als vermeintlicher Händler gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen. Die wettbewerbsrechtlichen Verstöße seien dabei im Fehlen der Widerrufsbelehrung sowie des Impressums zu sehen.
Die Kanzlei Levent Göktekin fordert daher, die Abgabe einer vorformulierten und beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt auch, wenn Sie einen Wettbewerbsverstoß nicht verübt haben.
Der Text der Unterlassungserklärung ist grundsätzlich akzeptabel, wenn auch genau geprüft werden muss, ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht überhaupt besteht. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind nicht Teil der Unterlassungserklärung. Der angesetzte Streitwert ist durchaus diskutabel.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.