Filesharing: Auch Lebenspartner entlastet Anschlussinhaber ohne Nachforschungspflicht - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. April 2016

Tipps Urheber- und Internetrecht Aktuelles

Filesharing: Auch Lebenspartner entlastet Anschlussinhaber ohne Nachforschungspflicht

Filesharing: Auch Lebenspartner entlastet Anschlussinhaber ohne Nachforschungspflicht
AG Regensburg, Urteil v. 20. Januar 2016 – 3 C 1241/15
Das AG Regensburg setzt die bisherige einschlägige Rechtsprechung fort und entschied, dass – ähnlich wie beim Ehepartner oder volljährigen Kindern – der Anschlussinhaber auch durch den ebenfalls zugangsberechtigten Lebensabschnittsgefährten entlastet wird, ohne dass den Anschlussinhaber weitere Nachforschungspflichten hinsichtlich der Rechtsverletzung treffen.
Die Beklagte wohnte in einer WG zusammen mit ihrer Schwester, einer weiteren Person und – zeitweise – ihrem südamerikanischen Lebenspartner. Die Rechteinhaberin des Films „Star Wars XXX“ schickte der Beklagten eine Abmahnung, nachdem das Werk online illegal zum Tausch angeboten und die IP-Adresse der Anschlussinhaberin ermittelt wurde. Die Beklagte gab eine (eingeschränkte) Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz. Der Lebensabschnittsgefährte hatte die Urheberrechtsverletzung eingeräumt, war inzwischen jedoch nach Südamerika zurückgereist.
In Fortführung der BGH-Rechtsprechung genügte es dem Amtsgericht, dass die Beklagte die ernsthafte Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufes darlegte (Stichwort sekundäre Darlegungslast), indem sie auf ihren Lebenspartner als möglichen Täter verwies. Eine Störerhaftung der Beklagten kam wegen des (volljährigen) Angehörigen in Person des Lebenspartners nicht in Betracht. Ebenso wenig bestand, so das AG, eine Nachforschungspflicht für die Beklagte.