Achtung! Abmahnungen drohen „German TOP 100 Charts“ vom 07.03.2016 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. März 2016

Aktuelles Tipps Wer mahnt was ab?

Achtung! Abmahnungen drohen „German TOP 100 Charts“ vom 07.03.2016

Achtung! Abmahnungen drohen „German TOP 100 Charts“ vom 07.03.2016
Folgende Titel aus den “German TOP 100 Single Charts” vom 07.03.2016 könnten abgemahnt werden:

Bei Abmahnungen, die sich auf einen Chartcontainer wie “German TOP 100 Single Charts” beziehen, ist darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer viele Titel unterschiedlichster Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Ist man erst einmal abgemahnt worden, macht es mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung auch den/die weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Sollten Sie eine Abmahnung wegen Filesharings eines oder mehrerer Musikwerke aus den “German TOP 100 Single Charts” erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner
FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.