Abmahnung Sarwari / “Die Spermahure – GangBang mit Jin Taylor” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2016

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Abmahnung Sarwari / “Die Spermahure – GangBang mit Jin Taylor”

Abmahnung Sarwari / “Die Spermahure – GangBang mit Jin Taylor”
Uns erreichen Hinweise zu einer weiteren Abmahnung der
Kanzlei Sarwari
im Auftrag der
Asteria Media SL
wegen des Films
“Die Spermahure – GangBang mit Jin Taylor”.
Der hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag der Asteria Media SL Abmahnungen wegen des Films “Die Spermahure – GangBang mit Jin Taylor”. Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Lassen sie den Vorwurf von einem Anwalt prüfen und sich hinsichtlich der Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten. Die Rechtslage ist nicht immer so deutlich, wie sie durch den Abmahnenden dargestellt wird. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Auch sind die neben der Unterlassungserklärung geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.