Rechtsanwalt Dr. Müsse mahnt im Auftrag von Ralf Roletschek Lichtbildwerke ab - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Dezember 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Rechtsanwalt Dr. Müsse mahnt im Auftrag von Ralf Roletschek Lichtbildwerke ab

Rechtsanwalt Dr. Müsse mahnt im Auftrag von Ralf Roletschek Lichtbildwerke ab

Uns erreichen Hinweise, dass die
Kanzlei Dr. Müsse aus Hechingen

im Auftrag von
Ralf Roletschek

wegen der Verletzung von
urheberrechtlichen Nutzungsrechten an Lichtbildwerken
Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei Kanzlei Dr. Müsse verschickt unseren Informationen nach derzeit Abmahnungen wegen illegaler Verwendung von Lichtbildwerken. Der zugrunde liegende Vorwurf lautet, dass die Lichtbildwerke auf Internetseiten eingestellt und dadurch Nutzungsrechte der öffentlichen Zugänglichmachung verletzt werden. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro verlangt.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines Schadensersatzes eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Insbesondere hinsichtlich möglicherweise beigefügter Unterlassungserklärungen ist Vorsicht geboten, da sie grundsätzlich langfristige Bindungswirkung entfalten und hohe finanzielle Risiken bergen.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich langfristig
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.