Uns erreichen Hinweise, dass der berliner Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen Musikwerken auf
„UK Top 40 Single Charts“
Abmahnungen verschickt.
Der berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt derzeit im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahungen wegen Musikwerke, die sich auf dem Musiksampler „UK Top 40 Single Charts“ befinden. Den Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, die Musikwerke seien durch Filesharing im Rahmen eines P2P-Netzwerks, also einer sog. Internettauschbörse, illegal zum Download angeboten worden. Es wird hierbei zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzbetrages von mehreren hundert Euro aufgefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei, ebenso wie ein schriftlicher Vergleich über die Forderungssumme.
Empfehlung:
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings keinesfalls ungeprüft. Sie erklären unter Umständen, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich langfristig
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.