Abmahnung .rka / Stronghold Crusader 2
Uns erreichen Hinweise, dass die
.rka Rechtsanwälte GbR
im Auftrag der
Koch Media GmbH
wegen des Computerspiels
Stronghold Crusader 2
Abmahnungen verschickt.
Die Kanzlei .rka Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH wegen des Computerspiels „Stronghold Crusader 2“ ab. Den Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde das Spiel durch illegales Filesharing in P2P-Netzwerken, sogenannten Internettauschbörsen wirderrechtliche verbreitet zu haben. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird die Zahlung einer Schadensersatzpauschale von mehreren hundert Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden in der Regel kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Die von der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung muss in dieser Form nicht unterschrieben werden. Zudem besteht für jeden Fall des Verstosses gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung, eine in das Ermessen des Rechteinhabers gestellte Vertragsstrafe zu zahlen, wobei Sie auch eine modifizierte Unterlassungserklärung davor nicht schützt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- für den Fall des Verstosses eine Vertragsstrafe zu zahlen
- und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.