Lied „Happy Birthday“ endlich als Allgemeingut anerkannt - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Aktuelles

Lied „Happy Birthday“ endlich als Allgemeingut anerkannt

 
2 Jahre hatte der Prozess vor dem zuständigen US-Gericht gedauert und 80 Jahre, bis ein Gerichtsprozess Klarheit gebracht hat: Das weltbekannte Geburtstagslied „Happy Birthday to you“ dürfen alle frei nutzen und veröffentlichen, ohne dass eine Lizenzgebühr fällig wird.
In der Vergangenheit hatte Warner/Chappell Music stets Geld verlangt, wenn „Happy Birthday to you“ öffentlich gesungen oder abgespielt werden sollte – knapp 2 Mio. Dollar im Jahr. Nur im privaten Rahmen war das erlaubt. Nun klagten eine Dokumentarfilmerin, die über die Geschichte des Liedes berichten wollte, zusammen mit zwei anderen gegen den Musikkonzern vor einem Bundesgericht in Kalifornien, weil sie dessen Vorgehen für nicht rechtens erachteten.
Das Lied stammt von den Geschwistern Mildred und Patty Hill, die es 1893 mit dem Text „Good Morning to you“ ursprünglich als leicht zu lernendes Kindergarten-Lied konzipierten. 1935 meldete die Firma Clayton F. Summy Urheberrechte an, 1988 wurde das Unternehmen von Warner übernommen. Nach Ansicht des Gerichts galt der Urheberrechtsschutz nur für bestimmte Piano-Versionen.
In Deutschland hätte der Urheberrechtsschutz ohnehin nur bis Ende 2016 bestanden, weil der Tod der (letzten) Urheberin (1946) dann 70 Jahre her wäre.