AG Hamburg bekräftigt: Unerlaubte Übernahme von Online-Texten kostet 200 Euro - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

26. Oktober 2015

Wer mahnt was ab?

AG Hamburg bekräftigt: Unerlaubte Übernahme von Online-Texten kostet 200 Euro

 
AG Hamburg, Urteil v. 6. August 2015 – 4 C 15/15
Die unerlaubte wörtliche Übernahme von Online-Texten zu großen Teilen kommt den „Wortklauern“ weiterhin teuer zu stehen. Das Amtsgericht hat damit ein Urteil vom 23. Januar bestätigt, wonach es ebenfalls 200 Euro Schadensersatz als angemessen sah (http://www.ra-herrle.de/schadensersatz-unerlaubter-textkopie/).
Diesmal ging es um ein Klagemuster, das eine Rechtsanwaltskanzlei kopiert hatte. Auch dieses sei vom Urheberrechtsschutz im Rahmen der „Kleinen Münze“ erfasst, so das AG Hamburg in einem vorangegangenen Hinweisbeschluss. Die Grenze zur geistigen persönlichen Schöpfung (sog. „Schöpfungshöhe“ für geistige Werke) sei „nach allgemeiner Meinung niedrig anzusetzen“.
Beim Verschulden gelte ein strenger Maßstab; auch bei der Beauftragung eines Dritten mit dem Veröffentlichen von Online-Texten müsse der Verantwortliche für dessen Verhalten einstehen bzw. es überprüfen.
Wie im Urteil vom Januar sei ein Schadensersatz – orientiert an den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) – in Höhe von 200 Euro pro Text angemessen. Der Fall endete mit einem Anerkenntnis der beklagte Kanzlei.