Abmahnung Sarwari / "Versaute Jungmösen brauchen das Geld #8" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Abmahnung Aktuelles

Abmahnung Sarwari / "Versaute Jungmösen brauchen das Geld #8"

Uns liegt eine Abmahnung der
Kanzlei Sarwari
im Auftrag der
G&G Media GmbH
wegen des Films
„Versaute Jungmösen brauchen das Geld #8“
vor.
Der hamburger Rechtsanwalt Yussof Sarwari versendet derzeit im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH Abmahnungen wegen des, unter dem Label „Create-X“ erschienenen Films „Versaute Jungmösen brauchen das Geld #8“. Der Vorwurf lautet auf illegale Verbreitung des Films im Rahmen von Filesharing in P2P-Netzwerken, also sog. Internettauschbörsen. In der vorliegenden Abmahnung vom 07.10.2015 wird unter Fristsetzung auf den 15.10.2015 die Abgabe einer angemessenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Eine vorgefertigte Erklärung liegt der Abmahnung nicht bei. Überdies wird sich einer Gesamtforderung von 862,58 € berühmt zu deren außergerichtlicher Abgeltung eine Pauschale von 650,00 € unter Fristsetzung auf den 22.10.2015 angeboten wird.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung hierzu besteht.
Empfehlung:
Lassen sie den Vorwurf von einem Anwalt prüfen und sich hinsichtlich der Abgabe einer Unterlassungserklärung beraten. Die Rechtslage ist nicht immer so deutlich, wie sie durch den Abmahnenden dargestellt wird. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Auch sind die neben der Unterlassungserklärung geforderten Anwaltskosten und Schadenersatzansprüche durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.