Abmahnung wegen "Future Trance Vol.73" durch Daniel Sebastian - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Sebastian / Berlin

Abmahnung wegen "Future Trance Vol.73" durch Daniel Sebastian

 
Nach aktuellen Hinweisen versendet der berliner Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
im Auftrag der
Digirights Administration GmbH
wegen des Musiksamplers
Future Trance Vol. 73
Abmahnungen.
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag der Digirights Administration GmbH wegen des Musiksamplers „Future Trance Vol. 73“. Gegenstand des Vorwurfes ist das Anbieten dieses Samplers durch Filesharing im Rahmen von Peer-to-Peer Netzwerken. Der Rechtsanwalt fordert hierbei neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von mehreren hundert Euro.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei, ebenso wie ein schriftlicher Vergleich über die Forderungssumme.
Empfehlung:
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings keinesfalls ungeprüft. Sie erklären unter Umständen, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich langfristig
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.