Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen "Fack Ju Göhte 2" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. Oktober 2015

Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab? Abmahnung

Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen "Fack Ju Göhte 2"

 
Uns wurde berichtet, dass die münchner Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer
für die
Constantin Film Verleih GmbH
wegen des Filmwerks
„Fack Ju Göhte 2“
Abmahnungen verschickt.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit wegen Rechtsverletzungen am Filmwerk „Fack Ju Göhte 2“ ab. Im Zuge dieser Abmahnung wird von dem vermeintlichen Urheberrechtsverletzer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserkllärung sowie ein pauschaler Schadensersatz iHv. 815,- € gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt regelmäßig der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der genannten Rechteinhaber. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich langfristig
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.