Abzocke mit angeblicher (kostenpflichtiger) Telefonnummer- oder Filesharing-Nutzung - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Juli 2015

Wer mahnt was ab?

Abzocke mit angeblicher (kostenpflichtiger) Telefonnummer- oder Filesharing-Nutzung

Abzocke mit angeblicher (kostenpflichtiger) Telefonnummer- oder Filesharing-Nutzung
Die Masche funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Kunden, die angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer (Telefonsex-)Hotline oder einem Filesharing-Dienst abgeschlossen haben, werden aufgefordert, eine meist nicht geringe Summe für die vermeintliche Inanspruchnahme der Dienste zu zahlen. Viele Adressaten dieser Schreiben haben vorher noch nie etwas mit diesen Diensten zu tun gehabt.
Bei den Unternehmen handelt es sich etwa um die accumio Finance Services, die Forderungen im Auftrag der Aviteo Ltd. für angebliche Verträge mit Usenext geltend macht, sowie und um die Euro Inkasso Solutions s.r.o., die Geld für angebliche Telefonsex-Anrufe verlangt. Oftmals sind die Forderungen relativ hoch und bei Nichtleistung erfolgt eine Mahnung mit der Androhung weiterer Schritte.
Bei accumio heißt es in den Schreiben etwa: „Sehr geehrter/geehrte…, die Firma Aviteo Ltd. hat uns mit dem Einzug der nachstehenden Forderung beauftragt. Dabei geht es um Ihren UseNeXT-Kundenvertrag vom…“ Bei Euro Inkasso Solutions heißt es etwa: „Sehr geehrte(r) Telefonanschlussinhaber(in), von Ihrem Telefonanschluss wurde eine der Rufnummern… oder… angewählt dabei wurde eine kostenpflichtige Serviceleistung von R.M.I. in Anspruch genommen.“
Was tun?
Sind Sie sich sicher, dass Sie die im Schreiben genannte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben, sollten Sie auf keinen Fall zahlen. Vielmehr gilt es, die Forderung – möglichst per Einschreiben – zurückzuweisen. Die dubiosen Unternehmen bzw. Inkassobüros sind verpflichtet, den angeblich geschlossenen Vertrag nachzuweisen. Rein vorsorglich sollte der vermeintliche Vertrag angefochten und der Nutzung der persönlichen Daten widersprochen werden. Etwaige Drohungen können Sie ignorieren, das Vorgehen sollten Sie am besten mit einem Rechtsanwalt abstimmen.