Kontinuierlicher Verkauf der geerbten Bierdeckel-Sammlung unterliegt Steuerpflicht FG Köln, Urteil v. 4. März 2015 – 14 K 188/13 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

15. Juli 2015

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Kontinuierlicher Verkauf der geerbten Bierdeckel-Sammlung unterliegt Steuerpflicht FG Köln, Urteil v. 4. März 2015 – 14 K 188/13

Kontinuierlicher Verkauf der geerbten Bierdeckel-Sammlung unterliegt Steuerpflicht
FG Köln, Urteil v. 4. März 2015 – 14 K 188/13
Der kontinuierliche Verkauf der eigenen Bierdeckel-Sammlung in beträchtlichem Umfang bei eBay unterliegt der Umsatz- und Einkommensteuerpflicht. Das FG Köln stufte den Verkäufer als Unternehmer ein und grenzte den Fall von einer privaten Vermögensverwaltung ab.
Der Kläger hatte eine Bierdeckel-Sammlung mit rund 320.000 Einzelteilen von seinem Vater geerbt und sie nach und nach nebst seiner Zukäufe (Ergänzungen der Sammlung) bei eBay veräußert. Damit hatte er über Jahre hinweg seinen Lebensunterhalt bestritten und dabei einen jährlichen Erlös in Höhe von 18.000 bis 66.000 Euro erzielt. Das Finanzamt bekam Wind von den umfangreichen Verkäufen und verlangte Umsatzsteuer bei einer Gewinnschätzung von 20 % des Umsatzes.
Umstände sprechen für Gewerbsmäßigkeit
Für die Einstufung des Klägers als Unternehmer sprachen aus Sicht des FG Köln vor allem der kontinuierliche, langjährige Verkauf, der Aufwand sowie der entgeltliche und unentgeltliche Erwerb weiterer Bierdeckel für den Verkauf. Daher resultierten aus dem Verkauf bei eBay gewerbliche Einkünfte. Die Vielzahl an abgewickelten Verkäufen habe ein hohes Maß an Organisation erfordert, was bei einer privaten Vermögensverwaltung nicht der Fall sei. Der Kläger habe die Sammlung nicht bloß verwaltet oder „en bloc“ veräußert. Vielmehr könne man wegen der intensiven Verkäufe an verschiedene Erwerber von einer nachhaltigen Einnahmeerzielung sprechen.