Abmahnung der Kanzlei Denecke + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

2. März 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Denecke Priess / Berlin

Abmahnung der Kanzlei Denecke + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)”

Abmahnung der Kanzlei Denecke + Partner im Auftrag der DigiRights GmbH wegen “Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios – Hey (Nah Neh Nah)”
Uns erreichte eine weitere Abmahnung der Anwaltskanzlei
Denecke + Partner aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights GmbH
betreffend die Musikgruppe
Milk & Suga vs Vaya Con Dios
und den Musiktitel
„Hey (Nah Neh Nah)“.
Die Anwaltskanzlei Denecke + Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und Erstattung ihrer Anwaltskosten. Als pauschalen Vergleichsbetrag fordert die Kanzlei Denecke + Partner die Zahlung von zumindest 1200,- Euro. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Der Umfang der von der Kanzlei Denecke + Partner Rechtsanwälte vorformulierten strafbewährten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der DigiRights GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner
FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN):
0431 / 591 90 90.