Ebay-Abmahnung / Kanzlei Becker & Haumann / Hannover 96 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

13. Februar 2015

Tipps Abmahnung Ebay

Ebay-Abmahnung / Kanzlei Becker & Haumann / Hannover 96

Ebay-Abmahnung / Kanzlei Becker & Haumann / Hannover 96
Uns erreicht eine Abmahnung der
Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund
im Auftrag der
Hannover 96 Sales & Services GmbH & Co. KG aus Hannover
wegen des unerlaubten Weiterverkaufs verschiedener Tickets von Hannover 96 auf der Verkaufsplattform Ebay.
Die Anwaltskanzlei Becker & Haumann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten in Form eines Pauschalbetrages in Höhe von 1000,- Euro. Eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit könne gegen Zahlung des pauschalen Vergleichsbetrages und der Abgabe der Unterlassungserklärung erzielt werden.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen zu haben. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Becker & Haumann vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer nach billigem Ermessen der Rechteinhaberin zu bestimmenden Vertragsstrafe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie keinen Rechtsverstoß verübt haben, weil z.B. der Account von einer anderen Person benutzt wurde. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.