Alkohol in Europa: welcher Promillewert gilt wo? (Aktualisierung) - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

12. Februar 2015

Tipps Verkehrsrecht

Alkohol in Europa: welcher Promillewert gilt wo? (Aktualisierung)

Alkohol in Europa: welcher Promillewert gilt wo? (Aktualisierung)
Zum Ferienbeginn zieht es viele Deutsche ins Ausland. Zu einem schönen Urlaubstag gehört bei Vielen auch ein Glas Wein oder ein Bier dazu. Damit Ihnen diese Getränke nicht zum Verhängnis werden, gibt es hier eine kleine Auflistung der Alkoholgrenzen in Europa.
Frankreich: Ab 0,5 ‰ muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden, ab 0,8 ‰ ist ein Führerscheinentzug möglich.
Italien: Ab 0,5 ‰ muss neben einer hohen Geldstrafe mit einem Führerscheinentzug für 3 – 6 Monate gerechnet werden.
Spanien: Ab 0,5 ‰ gibt es eine Geldstrafe, ab 1,2 ‰ wird diese an dem Einkommen gestaffelt und kann bis in den 5-stelligen Bereich gehen.
Portugal: Ab 0,5 ‰ muss neben einer Geldstrafe auch mit einem Führerscheinentzug für 1 Monat – 1 Jahr gerechnet werden.
Griechenland, Niederlande, Belgien, Dänemark und Kroatien haben wie Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 ‰.
Ein wenig toleranter geht es auf Malta und in Großbritannien zu, wo erst ein Wert von 0,8 ‰ außerhalb des Erlaubten liegt. Dafür kann in Großbritannien eine Geldstrafe von bis zu mehreren Tausend Euro verhängt werden.
Dagegen sind die Gesetze in manchen EU-Ländern umso strenger: In Polen und Schweden liegt die Grenze bei 0,2 ‰ und in Tschechien, Estland, Rumänien, Slowakei und Ungarn muss man gar 0,0 ‰ haben! Hier darf nicht unter Alkoholeinfluss gefahren werden.
Wir wünschen eine angenehme Fahrt.