Abmahnung Daniel Sebastian / DigiRights – Kontor Festival Sound 2015 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

7. Februar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Abmahnung Sebastian / Berlin

Abmahnung Daniel Sebastian / DigiRights – Kontor Festival Sound 2015

Abmahnung Daniel Sebastian / DigiRights – Kontor Festival Sound 2015
Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei
Daniel Sebastian aus Berlin
im Auftrag der
DigiRights Administration GmbH
wegen des Samplers
Kontor Festival Sound 2015
Die Anwaltskanzlei Daniel Sebastian fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, auch die Zahlung von Schadensersatz sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Daniel Sebastian gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 2.400 Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei, ebenso wie ein schriftlicher Vergleich über die Forderungssumme.
Empfehlung:
Sie sollten eine Unterlassungserklärung abgeben, allerdings keinesfalls ungeprüft. Sie erklären unter Umständen, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.