Vorsicht: Abmahnungen bei Verwendung von „Popcorn Time“ - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

21. Januar 2015

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Vorsicht: Abmahnungen bei Verwendung von „Popcorn Time“

Vorsicht: Abmahnungen bei Verwendung von „Popcorn Time“
Abmahner fordern hohe Beträge
Zu Unrecht sind Ende 2013 zahlreiche User der Porno-Plattform Redtube abgemahnt worden. Nun aber verschickt derzeit die Kanzlei Waldorf Frommer (München) offenbar Abmahnungen an Nutzer der App „Popcorn Time“. 815 Euro soll der Anschlussinhaber zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Im Gegensatz zu den Redtube-Abmahnungen werden die „Popcorn Time“-Abmahnungen zu Recht und auf legale Art und Weise verschickt. Denn bei Popcorn streamen die User unter anderem aktuelle Kinofilme, bieten die Daten aber im Wege der Peer-to-Peer(P2P)-Technik anderen gleichzeitig an. Das stellt wie das (illegale) Filesharing eine Urheberrechtsverletzung dar und ist verboten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der User Kenntnis vom gleichzeitigen Down- und Upload der Daten hat.
Also: Am besten das Programm Popcorn Time gar nicht erst nutzen!