Schreiben der Kanzlei Kraft / Pula Parking d.o.o. Pula, Kroatien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

8. Januar 2015

Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Verkehrsrecht Kraft / Berlin

Schreiben der Kanzlei Kraft / Pula Parking d.o.o. Pula, Kroatien

Schreiben der Kanzlei Kraft / Pula Parking d.o.o. Pula, Kroatien
Uns erreichen Informationen zu einer Forderung der
Kanzlei Kraft aus Berlin
Im Auftrag der
Pula Parking d.o.o.
aufgrund angeblicher unbefugter Parkplatznutzung in Pula (Kroatien)
Die Anwaltskanzlei Patrick Kraft aus Berlin vertritt angeblich die Pula Parking d.o.o., diese soll Verwalter der öffentlichen Stell- und Parkplätze der Stadt Pula in Kroatien sein. In deren Auftrag fordert die Kanzlei für das angeblich widerrechtliche Parken auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz die dafür fällige Strafgebühr von 13,40 €, Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 151,20 € sowie Auslagen in Höhe von 5,10 € was sich zu einer Gesamtsumme von 169,70 € summieren lässt
Ereignet haben soll sich der Vorfall im Jahr 2010, das Schreiben des Herrn Kraft erreichte Unseren Mandanten allerdings erst 2014, womit vier Jahre dazwischen liegen. Herr Kraft spricht in seinem Schreiben von einer Verjährungsfrist deren Umfang fünf Jahre beträgt. Außerdem setzt er dem Mandanten eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung des Betrags auf sein Konto.
 
Sollten Sie ein solches Schreiben erhalten haben, können Sie mir gerne eine Anfrage per email (ra.herrle@t-online.de) zukommen lassen.