Di Lorenzo, Verfahren wegen Doppelwahl eingestellt - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

10. Dezember 2014

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Di Lorenzo, Verfahren wegen Doppelwahl eingestellt

Di Lorenzo, Verfahren wegen Doppelwahl eingestellt
 
Der Chefredakteur der Zeit, der in der Talkshow „Günther Jauch“ gesagt hatte, dass er bei der Europawahl zwei Mal gewählt hatte, gegen den wegen Wahlfälschung ermittelt wurde, kann nun aufatmen. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen besagten Verdachts eingestellt, dies geschah aufgrund geringer Schuld und gegen eine „namenhafte“ Auflage.
Der Chefredakteur hatte in der ARD-Sendung zugegeben er hätte bei der Europawahl gleich zwei Stimmen abgegeben, eine als italienischer Staatsbürger, im italienischen Konsulat in Hamburg und eine als Deutscher Bundesbürger in seinem zuständigen Wahllokal. Damit verstieß er gegen das Europawahlgesetz, nachdem jeder Bürger nur einmal wählen darf. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren vorläufig eingestellt, was durch eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am 18.11.2014 bekanntgegeben wurde.
Bei der Auflage, die durch Giovanni Di Lorenzo zu erfüllen ist, handelt es sich um eine, finanzieller Natur, die als „namenhaft“ bezeichnet wurde. Über die genaue Höhe dieser Auflage wollte die Sprecherin auf Nachfrage keine Angaben machen.