Apotheker Hartmut Rudolf Wagner versendet Abmahnungen durch Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

4. Dezember 2014

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Apotheker Hartmut Rudolf Wagner versendet Abmahnungen durch Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig

Apotheker Hartmut Rudolf Wagner versendet Abmahnungen durch Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig
Derzeit erhalten bundesweit zahlreiche Apotheken von Abmahnschreiben von der Anwaltskanzlei Christoph Becker aus Leipzig im Auftrage eines Apothekers aus Schwäbisch Hall, Herrn Hartmut Rudolf Wagner, der in Schwäbisch Hall die Brücken-Apotheke in der Mauerstrasse betreibt.
Apotheker Wagner ist offensichtlich der Auffassung, dass die jeweils abgemahnten Apotheken gegen das Wettbewerbsrecht, das Heilmittelwerberecht und gegen die Apothekenbetriebsordnung verstoßen haben.
Anwalt Becker aus Leipzig verlangt im Auftrage des Herrn Wagner neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung insbeosndere die Bezahlung von Anwaltskosten nach einem Streitwert in Höhe von 230.000,-EUR, so dass sich eine vermeintliche Forderung über 2.792,90 EUR ergeben soll.
Wichtig:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
die angeblichen Verstösse vorgenommen haben
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn von Ihnen selbst kein Verstoss gegen die angeblichen Bestimmungen vorgenommen wurde.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.
Übrigens:
Vor ca. einem Jahr berichtete das Haller Tagblatt aus Schwäbisch Hall über die damalige Schließung der Brücken-Apotheke, damals noch geführt von Apotheker Karl Biener, weil die wirtschaftliche Perspektive nicht stimmen würde. Dass nunmehr Apotheker Wagner dazu übergeht, seine Berufskollegen flächendeckend mit kostenpflichtigen Abmahnungen zu überziehen, läßt tief blicken. Ob es sich bei dieser Abmahnwelle um eine sittenwidrige Maßnahme handelt, muss weitergehend geprüft werden.