Redtube-Abmahn-Anwalt Thomas Urmann verurteilt - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

16. Oktober 2014

Urheber- und Internetrecht Entscheidungen

Redtube-Abmahn-Anwalt Thomas Urmann verurteilt

Redtube-Abmahn-Anwalt Thomas Urmann verurteilt
2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung, 80.000 Euro Geldauflage und 80 Sozialstunden – so lautet das Urteil des Amtsgerichts Augsburg, das den Regensburger Abmahn-Anwalt Thomas Urmann wegen (versuchten) Betrugs und Insolvenzverschleppung verurteilt hat. In Haft muss Urmann nicht, da er ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte. Doch was wird aus seiner Zulassung als Anwalt?
Deutschlandweit bekannt wurde Urmann, nachdem er Ende 2013 unzählige Abmahnungen über die Firma The Archive AG an Nutzer der Porno-Plattform Redtube versenden ließ. Diese sollten 250 Euro als Strafe zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Viele haben sogar mehrere Abmahnschreiben bekommen. Kurz darauf erließ das LG Hamburger eine einstweilige Verfügung, wonach der Archive AG weitere Abmahnungen dieser Art verboten wurden.
 
Verurteilt wurde Urmann nun, weil er die Insolvenz seiner pleite gegangenen Wurstfabrik in Gundelfingen (nahe Ulm) verschleiert habe. Mit Wissen um die Zahlungsunfähigkeit habe er weiterhin Aufträge erteilt und die Leistung von Sozialversicherungsbeiträgen an den Staat unterlassen.
 
Ob Thomas Urmann nun seine Zulassung als Rechtsanwalt verliert, steht noch nicht fest. Darüber berät zur Zeit die zuständige Rechtsanwaltskammer. Bis dahin kann Urmann weiter als Rechtsanwalt tätig sein.