email von Bindhardt Lenz, ehemals Bindhardt Fiedler? - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

email von Bindhardt Lenz, ehemals Bindhardt Fiedler?
Werden tatsächlich von der Kanzlei Forderungen per email gestellt?
Derzeit erreichen unsere Kanzlei eine Vielzahl offenkundig gefakter email-Nachrichten, welche direkt an Betroffene versendet werden und von der Kanzlei Bindhardt Lenz, ehemals Bindhardt Fielder stammen sollen.
Tatsächlich sind diese Nachrichten wohl mit einem Virus ausgestattet. Offensichtlich sollen Nutzer verleitet werden, einen in der email vorhandenen Link oder eine Datei zu öffnen. Ob diese Datei der Nachricht tatsächlich beigefügt war, konnten wir nicht mehr prüfen. Was wir nach vorläufiger Einschätzung aber sagen können ist:
Uns ist bislang auf der Basis mehrerer tausend Abmahnverfahren nicht bekannt geworden, dass die Kanzlei Bindhardt Lenz ihre Abmahnungen per email versendet. Abmahnungen werden von der Kanzlei Bindhardt Lenz regelmäßig per Post versendet. Es ist natürlich möglich, dass sich das Abmahnverhalten verändet hat. Wir gehen aber nicht davon aus.
ÖFFNEN SIE DIE NACHRICHT NICHT.
LÖSCHEN SIE DIE NACHRICHT ODER BEWAHREN SIE DIESE AUF, OHNE EINE DATEI ZU ÖFFNEN.
STELLEN SIE STRAFANZEIGE GEGEN UNBEKANNT.
Die empfangene Nachricht in einem Paralellverfahren betreffend der Kanzlei Kornmeier & Partner lautet wie folgt:
“Lieber WEB.DE Nutzer,
eine an Sie adressierte E-Mail wurde von unserem Virenscanner
als gefährlich eingestuft.
Um weiteren Schaden für Sie auszuschließen, wurde die E-Mail gelöscht.
Es folgen Details zu der betroffenen E-Mail:
Von: “Hans-Eugen Deutschmann”
An: \”XCY\”
Datum: Mon, 07 Jul 2014 13:56:29 +0530
Betreff: Kornmeier & Partner verlangt 372.66 Euro für eine außergerichtliche Einigung
Falls Ihnen der Absender persönlich bekannt ist, sollten Sie sich mit
ihm in Verbindung setzen und ihn darauf hinweisen, dass sein PC
wahrscheinlich von einem Virus befallen ist.”