Abmahnung c-Law - Mallotze 16 - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

Abmahnung c-Law – Mallotze 16
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei c-Law GbR aus Hamburg
im Auftrag der
G&G Media Foto-Film GmbH
wegen des Films

“Mallotze 16”.

Seit kurzem wurde bekannt, dass die Rechtsanwälte André Schenk und Stephan R. Schulenberg der hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk nunmehr unter der c-Law GbR (auch ©-Law GbR) firmieren. Genaue Hintergründe zu der Umfiermierung sind bislang allerdings nicht bekannt.
Auch die c-Law GbR versendet ihre Abmahnungen – wie üblich – mit der Auffoderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz und Abgeltung der durch die Abmahnung angeblich entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit wird von der c-Law GbR gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 650,- Euro angeboten. Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte sich auf das konkrete Werk der G&G Media Foto-Film GmbH erstrecken. Eine Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung nicht bei.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte angepaßt werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.