Abmahnung Rasch “I SING A LIAD FÜR DI” aus “HERZWERK” von ANDREAS GABALIER - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Juni 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Rasch / Hamburg

Abmahnung Rasch “I SING A LIAD FÜR DI” aus “HERZWERK” von ANDREAS GABALIER

Abmahnung Rasch “I SING A LIAD FÜR DI” aus “HERZWERK” von ANDREAS GABALIER
Hinweisen zufolge soll die

Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg

weitere Abmahnungen im Auftrag der

Universal Music GmbH

wegen des Musikalbums
“I SING A LIAD FÜR DI” aus “HERZWERK” von ANDREAS GABALIER
versenden.
Die Anwaltskanzlei Rasch soll einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten fordern. Zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit werde in diesem Fall sogar die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von stolzen 1.200,- Euro gefordert.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer solchen Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei zeigt sich zunächst vergleichsbereit und bietet jeweils an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden könne. Es werden zudem kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Universal Music GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zusätzlich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, dessen Höhe in der Regel noch unbestimmter ist.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90.