Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller - Bad Lesbian - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Juni 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Negele Zimmel Greuter Beller / Augsburg

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Bad Lesbian

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM LTD wegen des Films “Hausfrauen – Machen Die Beine Breit”
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Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller – Bad Lesbian
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg
im Auftrag der

M.I.C.M MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

wegen des Films
“Bad Lesbian”.
Die Anwaltskanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Schadensersatz als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit soll die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 900,- Euro anbieten.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der bereits vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des jeweiligen Rechteinhabers. Für jeden Fall des Verstoßes gegen eine solche Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens oftmals zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
zur Zahlung einer Vertragsstrafe in unbestimmter Höhe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.