Achtung! Rechtsanwalt Tobias Selig betreibt im Auftrag der AEGIS Multimedia Service GmbH die Zwangsvollstreckung aus einem nicht ordnungsgemäß zugestellten Vollstreckungsbescheid - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

19. Januar 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Selig / Dortmund

Achtung! Rechtsanwalt Tobias Selig betreibt im Auftrag der AEGIS Multimedia Service GmbH die Zwangsvollstreckung aus einem nicht ordnungsgemäß zugestellten Vollstreckungsbescheid

 
Unsere Mandanten staunten nicht schlecht, als sie ganz unverhofft Besuch von einem Gerichtsvollzieher erhielten, der im Auftrag von Rechtsanwalt Tobias Selig eine Forderung der Aegis Multimedia Service GmbH wegen der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke gemäß einer im Frühjahr 2013 erfolgten Abmahnung beitreiben wollte. Die Forderungshöhe belieft sich inklusive aller bis dato entstandenen Gerichts- und weiterer Rechtsanwaltskosten sowie Zinsen auf ca. 1.700,- Euro.
Sowohl die Abmahnung als auch die Zustellung des Mahn- und des Vollstreckungsbescheides erfolgten jedoch nicht ordnungsgemäß. Vielmehr erfolgte die nachweislich an einer längst nicht mehr aktuellen Wohnanschrift unserer Mandanten, so dass diese zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von der gegen sie geltend gemachten Forderung hatten.
Mit dem insoweit eingelegten Einspruch gegen den von Rechtsanwalt Tobias Selig erlangten Vollstreckungsbescheid wurde die nicht ordnungsgemäß erfolgte Zustellung gerügt, so dass das Gericht die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt hat.
Daraufhin hat Rechtsanwalt Tobias Selig „die Klage zurückgenommen“.
Dieser Fall zeigt deutlich, dass es durchaus angezeigt ist, selbst dann gegen einen zu unrecht ergangene Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheide vorzugehen, wenn hieraus bereits die Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher betrieben wird.
Wichtige Hinweise, worauf Sie im Rahmen eines gerichtlich eingeleiteten Mahnverfahrens insbesondere achten sollten, finden Sie u.a. hier.
Sollte gegen Sie bereits das gerichtliche Mahnverfahren aufgrund einer Filesharingabmahnung eingeleitet worden sein bzw. die Zwangsvollstreckung aus einem nicht ordnungsgemäß erlangten Vollstreckungstitel betrieben werden, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.