Uns erreicht eine Abmahnung der
Kanzlei Becker & Haumann aus Dortmund
im Auftrag der
Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA
wegen des unerlaubten Weiterverkaufs zweier Tickets von Borussia Dortmund auf der Verkaufsplattform Ebay.
Die Anwaltskanzlei Becker & Haumann fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten auf Basis eines Streitwertes in Höhe von 5.000,- Euro. Eine außergerichtliche Erledigung der Angelegenheit könne allerdings gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 420,00 Euro erzielt werden.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, gegen folgende Rechte sowie die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) verstoßen zu haben: Die ATGB seien nicht abgebildet worden, die Auktion sei nicht als „Sofort-Kauf“ beendet worden und der Verkaufspreis habe 15 % über dem Originalticketpreis gelegen. Zudem sei der Sitzplan des Signal Iduna Parks unautorisiert genutzt bzw. abgebildet worden.
Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Becker & Haumann vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht zudem für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Verpflichtung zur Zahlung einer nach billigem Ermessen der Rechteinhaberin zu bestimmenden Vertragsstrafe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie
- für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
- und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
- zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe sowie
- zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.
Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie einen Rechtsverstoß nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.