Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Faustmann & Mielke im Auftrag von ARI Media Promotion wegen “Ina Colada – Marmor, Stein und Eisen bricht” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

11. Januar 2014

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Faustmann & Mielke / Trittau

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Faustmann & Mielke im Auftrag von ARI Media Promotion wegen “Ina Colada – Marmor, Stein und Eisen bricht”

 
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Anwaltskanzlei Faustmann & Mielke aus Trittau
im Auftrag der
ARI Media Promotion, Inh. Arthur Riegel

betreffend das Musikwerk
Ina Colada – Marmor, Stein und Eisen bricht”.
Die Anwaltskanzlei Faustmann & Mielke fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit bietet die Kanzlei Faustmann & Mielke in der Regel gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Faustmann & Mielke vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das gesamte Repertoire der ARI Media Promotion. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.