Update: Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen im Auftrag von The Archive AG u.a. wegen des Films "Glamour Show Girls" - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. Dezember 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Urmann + Collegen (U+C) / Regensburg

Update: Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen im Auftrag von The Archive AG u.a. wegen des Films "Glamour Show Girls"

 
Uns erreichen erste Streaming-Abmahnungen der
Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg
im Auftrag der
The Archive AG aus der Schweiz
wegen des Betrachtens des pornographischen Films (sog. Streaming)
„Glamour Show Girls“ auf www.redtube.com.
Weiter betroffen sind u.a. die Filme „Amanda’s Secrets“ und „Hot Stories“. Die Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) verschickt – wie hier bereits berichtet – nunmehr erste Streaming-Abmahnungen und fordert von den Betroffenen sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 15,50 Euro und Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 Euro. Zudem werden Ermittlungskosten in Höhe von 65,- Euro geltend gemacht, so dass sich eine Gesamtforderung von 250,- Euro ergibt. Ebenso wird der Betroffene aufgefordert eine ggf. noch vorhandene „rechtswidrige Kopie“ des betroffenen Werkes unverzüglich von dem Computer zu entfernen.
Gegenstand dieser Abmahnungen ist – anders als bei Filesharing-Abmahnungen – das kurzfristige Zwischenspeichern beim Streaming auf dem Computer. In der Abmahnung heißt es hierzu:

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Glamour Show Girls“. Unserer Mandantin steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

Den Betroffenen wird demnach nicht das Verbreiten durch zur Verfügungstellung der Daten an Dritte vorgeworfen, sondern vielmehr soll der Anschlussinhaber den pornographischen Film „Glamour Show Girls“ auf redtube.com betrachtet haben und hierdurch Teile dieses Films kurzfristig auf seinem Computer zwischengespeichert haben (sog. Streaming). Diese Zwischenspeicherung stelle nach Ansicht der Kanzlei Urmann + Collegen bereits eine Vervielfältigung iSv § 16 UhrG dar.
Weiterhin fraglich ist allerdings, wie die persönlichen Daten bzw. genauer gesagt die IP-Adressen der Betroffenen ermittelt worden sind. Aus den Abmahnungen selbst geht lediglich hervor, dass eine Ermittlungsfirma beauftragt wurde.

Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

Die IP-Adressen könnte daher entweder über auf der Internetseite geschaltete Werbung ermittelt worden sein oder aber es könnte sich um die Folgen eines Virusbefalls handeln. Die übliche Vorgehensweise, bei der die abmahnende Kanzlei eine Ermittlungsfirma engagiert, welche die Internettauschbörsen durchsucht und in der Lage ist, die IP-Adressen zuzuordnen, scheidet jedenfalls aus, da die Betroffenen gar nichts in Tauschbörsen angeboten haben. An die persönlichen Daten gelangt die abmahnende Kanzlei wie bisher, indem sie vor Gericht einen Beschluss erwirkt, wodurch dem Internetprovider des Abmahnempfängers erlaubt wird, die persönlichen Kontaktdaten anhand der zugeordneten IP-Adresse an die abmahnende Kanzlei herauszugeben.
Den Streaming-Abmahnungen der Kanzlei Urmann + Collegen (U-C) ist zudem eine vorgefertigte strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, deren Umfang sich zwar auf das Streaming des abgemahnten Werkes beschränkt, jedoch für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung die Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe vorsieht. Zudem soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur vollständigen Zahlung der geltend gemachten Beträge verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie eine solche Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Sollten Sie eine Streaming-Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.