Abmahnung Waldorf Frommer - Fack ju Göhte - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. Dezember 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Abmahnung Waldorf Frommer – Fack ju Göhte

Abmahnung Waldorf Frommer – Fack ju Göhte
Uns erreichen Abmahnungen der
Kanzlei Waldorf, Frommer aus München
im Auftrag der
Constantin Film Verleih GmbH
wegen des aktuellen Kinofilms
“Fack ju Göhte”.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt den Kinofilm “Fack ju Göhte” ab und fordert sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. In ihren Abmahnungen bietet die Kanzlei Waldorf Frommer regelmäßig eine Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von zumindest 815,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf den konkreten Film. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten (neuer Hamburger Brauch).
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

  • für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe
  • Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
    Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
    telefonisch (0431/3053719),
    per Fax (0431 / 3053718)
    oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
    Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.