Vorsicht! Rechtsanwalt Wulf (jur-law) beantragt Mahnbescheide im Auftrag der DEBCON GmbH wegen unterschiedlichster Inkassoforderungen - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

17. November 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? jur-law Sebastian Wulf / Werl

Vorsicht! Rechtsanwalt Wulf (jur-law) beantragt Mahnbescheide im Auftrag der DEBCON GmbH wegen unterschiedlichster Inkassoforderungen

 
Einleitung des Mahnverfahrens durch
Rechtsanwalts Sebastian Wulf (Kanzlei jur-law) aus Werl
im Auftrag der
DEBCON GmbH aus Witten
wegen diverser Inkassoforderungen.
Machte die DEBCON GmbH zunächst noch außergerichtliche Inkassoforderungen aus ursprünglichen Abmahnungen der Kanzleien Negele pp. bzw. U+C Rechtsanwälte oder Baek-Law für verschiedenste Rechteinhaber (u.a. DBM Videovertrieb GmbH, Silwa Filmvertrieb AG oder BB Video GmbH) geltend, so hat sie nunmehr Rechtsanwalt Wulf mit der gerichtlichen Durchsetzung ihrer Forderungen beauftragt.
Wurde von den abmahnenden Kanzleien ursprünglich noch ein pauschaler Vergleichsbetrag zwischen 650,- und 900,- Euro verlangt, so macht nunmehr der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Wege des Mahnverfahrens durchaus andere Beträge, als die zuvor noch außergerichtlich verlangten, geltend.
Beispielsweise beläuft sich die im Mahnbescheid geltend gemachte Hauptforderung bei einer vormaligen Abmahnung der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die Silwa Filmvertrieb AG nunmehr auf 650,- Euro. Bei einer vormaligen Abmahnung der Kanzlei Baek-Law beläuft sich die geltend gemachte Hauptforderung nunmehr auf 183,21 Euro.
Bei den uns bekannt gewordenen Fällen wird als Schuldgrund jeweils „Schadensersatz aus Unterlassung-Vertrag“ angegeben. Ebenso sind zusätzlich noch die nach dem jeweiligen Streitwert berechneten Verfahrenskosten (RA- und Gerichtskosten), weitere Auslagen sowie ausgerechnete Zinsen mit aufgenommen.
Gut zu Wissen!
Für den Empfänger eines solchen gerichtlichen Mahnbescheids ist höchste Vorsicht geboten, denn wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird.
Es ist daher durchaus entscheidend, wie man auf einen solchen Mahnbescheid richtig reagiert. In jedem Fall sollten Sie für eine korrekte Fristberechnung den Briefumschlag nicht wegwerfen, denn hierauf wird der Tag der Zustellung vermerkt. Auch erleichtert es den weiteren Verfahrensablauf, wenn der Widerspruch mit dem beigefügten Formular bei Gericht eingereicht werden kann. Die hierfür entstehenden Rechtsanwaltskosten sind ebenfalls deutlich geringer als noch im außergerichtlichen Verfahren, da lediglich eine 0,5 Gebühr nach Nr. 3307 VV RVG entsteht (zzgl. Auslagen und Mehrwertsteuer). Die Anwaltskosten für die Abwehr eines Mahnbescheides belaufen sich demnach bei einem Streitwert von bis zu 1.000,- Euro auf insgesamt 57,12 Euro.
Sollten auch Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.