Weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf, Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen des Musikalbums “Eros Best Love Songs” von Eros Ramazzotti - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

5. November 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Waldorf Frommer / München Wer mahnt was ab?

Weitere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf, Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen des Musikalbums “Eros Best Love Songs” von Eros Ramazzotti

 
Uns erreichen weitere Abmahnungen der Anwaltskanzlei
Waldorf Frommer aus München
im Auftrag der
Sony Music Entertainment Germany GmbH
wegen des Musikalbums
Eros Best Love Songs” von Eros Ramazzotti.
Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert nach wie vor sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadenersatz und die Erstattung ihrer Anwaltskosten. Nach der Gesetzesänderung verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer nunmehr die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 815,- Euro. Der Abmahnung liegt weiterhin der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf das komplette Repertoire der Sony Music Entertainment Germany GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431/3053719),
per Fax (0431 / 3053718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.