Abmahngerücht: Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel wegen des Films “Babysit My Ass 2” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

3. November 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt a.M.

Abmahngerücht: Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel wegen des Films “Babysit My Ass 2”

 
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag der
John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel

wegen des Films
”Babysit My Ass 2.
Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 700,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der John Stagliano, Inc. dba EA Productions Evil Angel. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe in das Ermessen der Nutzungsrechtsinhaber gestellt wird.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.