Ebay-Abmahnung der Kanzlei Krenzel & Partner im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (www.markenglas.de) wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

18. Oktober 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht

Ebay-Abmahnung der Kanzlei Krenzel & Partner im Auftrag des Herrn Ralph Schneider (www.markenglas.de) wegen unerlaubter Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotografien

 
Uns erreicht eine Ebay-Abmahnung der
Kanzlei Krenzel & Partner aus Köln
im Auftrag des
Herrn Ralph Schneider (Inhaber der Domain: www.markenglas.de)

wegen der unerlaubten Nutzung angeblich urheberrechtlich geschützter Lichtbildwerke.
Die Anwaltskanzlei Krenzel & Partner fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz (Lizenzschaden) sowie die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten. Insgesamt fordert die Kanzlei Krenzel & Partner meist eine vergleichsweise Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten in Höhe von 250,- Euro sowie zusätzlich die Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr in Höhe von 180,- Euro je Foto.
Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die vermeintlich urheberrechtlich geschützten Fotografien seien unlizenziert genutzt und in einer Ebay-Auktion anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht worden.
Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Für den Fall der Nichtabgabe einer hinreichenden Unterlassungs- und Verpflichtungserlärung kündigt die Kanzlei bereits ausdrücklich die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe an. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Krenzel & Partner vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf die abgemahnte Fotografie. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zudem regelmäßig zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.