Ebay-Abmahnung des Herrn Davor Petrovic wegen unerlaubter Vervielfältigung und Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Produkt-Fotografien - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. September 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Ebay-Abmahnung des Herrn Davor Petrovic wegen unerlaubter Vervielfältigung und Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Produkt-Fotografien

 
Uns erreicht eine neue Ebay-Abmahnung des
Herrn Davor Petrovic aus Mainz
wegen der unerlaubten Vervielfältigung und Zugänglichmachung
der angeblich urheberrechtlich geschützten Produkt-Fotografie
bezüglich des Verkaufsangebots „Der Thermowächter von Tupperware“.
Herr Petrovic fordert einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatz in Höhe von 170,- Euro (Lizenzschaden). Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, das vermeintlich urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerk sei unberechtigt genutzt und in einer Ebay-Auktion anderen Nutzern öffentlich zugänglich gemacht worden.
Herr Petrovic bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des Gesamtbetrages eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Anderenfalls werde er gerichtliche Schritte einleiten.
Herr Petrovic betont in seiner Abmahnung ausdrücklich, dass „im Sinne der Kostenvermeidung zunächst auf die Einschaltung eines Rechtsanwalts“ verzichtet werde und dass jedoch spätestens bei gerichtlicher Geltendmachung kein einfach gelagerter Fall im Sinne des § 97a Abs. 2 UrhG mehr vorliege, wodurch die „normalen gesetzlichen Gebühren (…) ungefähr € 500,-“ betragen würden, berechnet nach einem Gegenstandswert von 7.000,- Euro. Neben dem Vorrechnen kostenträchtiger Folgen der Nichtzahlung werden wie üblich kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen.
Weiter betont Herr Petrovic, dass es NUR ein „blaues Auge“ sei, welches unkompliziert und kostengünstig aus der Welt geschaffen werden könne.
Mit Verwunderung muss der Leser eine weitere Emfpehlung zur Kenntnis nehmen:
„Natürlich ist es empfehlensert wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung versichern, dass 1. die Anwälte nur in die eigene Tasche wirtschaften und Ihnen deshalb alles erzählen werden um „abzukassieren“ und 2. am Ende wird es Sie deutlich mehr kosten als die von mir geforderte Summe.“
Zudem finden sich in dem Schreiben – wie so häufig – zahlreiche Rechtschreib- bzw. Tippfehler.
Der Umfang der von Herrn Petrovic vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich auf sein komplettes Lichtbildwerk-Repertoire und sieht für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Unterlassungserklärung die Zahlung einer noch unbestimmten und von Herrn Petrovic festzusetzenden Vertragsstrafe vor.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die Gegenseite in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.