Zahlungsaufforderung der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH betreffend Altfälle der KSM GmbH aus 2010 wegen des Filmwerks "Tal der Wölfe 2", welche vormals durch Baumgarten Brand abgemahnt worden sind - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

9. September 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab?

Zahlungsaufforderung der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH betreffend Altfälle der KSM GmbH aus 2010 wegen des Filmwerks "Tal der Wölfe 2", welche vormals durch Baumgarten Brand abgemahnt worden sind

 
Uns erreichen erste Anfragen von Mandanten, die nunmehr eine Zahlungsaufforderung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Filesharing von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH, im Auftrag der KSM GmbH, erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Altfälle betreffend das Filmwerk „Tal der Wölfe 2“, die bereits im Jahre 2010 im Auftrag der KSM GmbH durch die Kanzlei Baumgarten Brandt abgemahnt worden sind. Zur Abgeltung aller Zahlungsansprüche wurden die Abgemahnten seinerzeit aufgefordert, pauschale Vergleichsbeträge (Schadensersatz und entstandene Rechtsanwaltskosten in Höhe von regelmäßig bis zu 850,00 €) zu entrichten.
Bei den uns bekannt gewordenen Fällen wird nunmehr eine Hauptforderung in Höhe von sage und schreibe 1.911,80 Euro geltend gemacht. Ebenso werden entstandene Kontoführungs- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen als Verzugsschaden gem. §§ 280, 286 BGB geltend gemacht, so dass sich der von der CONDOR Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH geforderte Gesamtbetrag auf ca. 2.370 Euro beläuft.
Sollten Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.