Achtung! Betrugsversuch – gefälschte Abmahnungen auf nachgeahmtem WeSaveYourCopyrights-Briefkopf im Umlauf! - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

20. August 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht WeSaveYourCopyrights Christian Weber / Frankfurt

Achtung! Betrugsversuch – gefälschte Abmahnungen auf nachgeahmtem WeSaveYourCopyrights-Briefkopf im Umlauf!

 
Es ist schon eine Interessante Neuigkeit, welche seitens der Anwaltkanzlei wesaveyourcopyright und deren inhaber, Herrn Weber verbreitet wird und entbehrt nicht einer gewissen Komik. RA Weber weißt an verschiedener Stelle darauf hin, dass unter seinem Kanzleinamen gefäschte Abmahnungen versendet werden. Da frage ich mich natürlich: wie soll der Laie das unterscheiden? RA Weber gibt Hinweise:
„In den optisch unserem Briefkopf und unseren Schreiben nachempfundenen Abmahnungen wird in der Betreffzeile eine Beauftragung durch die nicht existierende Firma “Zooland-Film-MusicGmbH” behauptet.Des Weiteren wird ein Aktenzeichen im Format “ZZ.<zehnstellige Nummer>” (Bsp: “ZZ.0008578462?) angegeben. Darüber hinaus wird in den gefälschten Abmahnungen ein Betrag von 1.450,- EUR gefordert.
Wir stellen klar, dass die Firma “Zooland-Film-MusicGmbH” nicht existiert.“
Was ist denn dann mit all den anderen vermeintlichen Abmahnungen? Sollen die dann „echt“ sein, Herr Kollege Weber? RA Weber erklärt weiterhin:
„Stattdessen vertreten wir die rechtlichen Interessen der “Zooland Music GmbH“. Weiterhin stellen wir klar, dass unsere Aktenzeichen immer mit “K0052-…” und nicht mit “ZZ…” beginnen und, dass von unserer Kanzlei bzw. im Auftrag unserer Mandanten keine Abmahnungen versendet werden, in denen ein Betrag von 1.450,- EUR gefordert wird.“
OK, also wer ist denn jetzt der Gute? Die Kanzlei, welche ihre Vorgehensweise dadurch verteidigt, dass vor gefälschten Abmahnungen gewarnt wird? Sind Trittbrettfahrer nicht zu erwarten gewesen? Es ist offensichtlich so wie in Goethes Zauberlehrling:
„Herr, die Not ist groß!
Die ich rief, die Geister,
Werd ich nun nicht los.
In die Ecke,
Besen! Besen!
Seid’s gewesen.
Denn als Geister
Ruft euch nur, zu seinem Zwecke,
Erst hervor der alte Meister.“
Aber noch ist die Hoffnung nicht verloren und eine Eindämmung des Abmahnwahns zu erwarten: Am 20.09.2013 wird der Bundesrat über die Gesetzesvorlage zur Änderung des urhebergesetzes entscheiden. Möglicherweise werden sich dann die aussergerichtlichen Anwaltskosten auf 155,30,- Euro beschränken. Viel interessanter ist dann aber der Wegfall des sogenannten fliegenden Gerichtsstandes. Klagen sollen dann nur noch am Wohnsitz des Abgemahnten zulässig sein. Wir werden sehen, welche Auswüchse dieser Geschäftsbereich noch mit sich bringen wird.