Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der G&G Media GmbH wegen des Films “Anhalterinnen - Wenn die Muschi juckt” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

14. August 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? Schulenberg Schenk / Hamburg

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der G&G Media GmbH wegen des Films “Anhalterinnen – Wenn die Muschi juckt”

 
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der Anwaltskanzlei
Schulenberg & Schenk aus Hamburg
im Auftrag der
G&G Media Foto-Film GmbH
wegen des Films
Anhalterinnen – Wenn die Muschi juckt.
Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei Schulenberg & Schenk gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von zumindest 1.298,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Der Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der Kanzlei Schulenberg & Schenk vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der G&G Media Foto-Film GmbH. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,- Euro verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.