Uns erreichen erste Anfragen von Mandanten, welche einen Mahnbescheid der
Kanzlei Waldorf, Frommer aus München
u.a. im Auftrag der
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft oder
Constantin Film Verleih GmbH
erhalten haben.
In der Regel wird für den Fall des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid auch bereits die Abgabe an das für ein streitiges Verfahren zuständige Gericht beantragt. Ob nach Erhebung des Widerspruchs die Gegenseite eine Klagbegründung einreicht oder das Verfahren nicht weiter betrieben wird, bleibt zunächst abzuwarten.
Es ist jedoch höchste Vorsicht geboten, wenn ein solcher Mahnbescheid eintrifft. Wird die entsprechende Widerspruchsfrist (2 Wochen ab Zustellung) versäumt, so ergeht auf Grundlage der von der Gegenseite geltend gemachten Forderung ein Vollstreckungsbescheid, aus dem bereits die Zwangsvollstreckung betreiben kann, sofern auch dieser nicht binnen 2-Wochen-Frist ab Zustellung angegriffen wird. Es empfiehlt sich daher dringend, anwaltlichen Beistand hinzuzuziehen, sofern das bisher nicht geschehen ist.
Sollten Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir zu den üblichen Bürozeiten unter meiner Kanzleinummer
0431 / 3053719
oder auch außerhalb der Bürozeiten unter meiner Filesharinghotline
0431 / 591 90 90
in Verbindung setzen.
Sie können mir aber auch eine Email schicken: ra.herrle@t-online.de
Für die außergerichtliche Vertretung bei Filesharing erhebe ich eine einmalig Pauschalgebühr, die unterhalb der geltendenden Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz liegen kann. Die genaue Höhe hängt grundsätzlich von den Umständen des Einzelfalls ab. Bei typischen wettbewerbsrechtlichen Massenabmahnungen und beiFilesharing-Abmahnungen beträgt sie in der Regel 180 € inkl. Umsatzsteuer. Gerne gebe ich Ihnen aber im Rahmen der kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung Auskunft über die anfallenden Kosten.