Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Herren Eshuijs, Oosterhuis und Tishler wegen des Musikwerks “Shameless (Luca Hänni)” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Juni 2013

Wer mahnt was ab? WeSaveYourCopyrights Christian Weber / Frankfurt Tipps Urheber- und Internetrecht

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Herren Eshuijs, Oosterhuis und Tishler wegen des Musikwerks “Shameless (Luca Hänni)”

 
Uns erreichen Hinweise zu weiteren Abmahnungen der
Kanzlei WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt am Main
im Auftrag der Herren
Allan Eshuijs
Tjeerd P. Oosterhuis
und
Matthew Tishler

wegen des Musikwerks
“Shameless“ von Luca Hänni.
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (RA Christian Weber, ehemals bei Nümann & Lang) fordere im Auftrag der Zooland Music GmbH einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 450,- Euro an.
Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Der Umfang der von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire der Herren Eshuijs, Oosterhuis und Tishler. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten, deren Höhe im Ermessen der Gegenseite liegt.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Eine Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.