Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Axel Konrad wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – All the time” - Rechtsanwaltskanzlei Herrle

24. Juni 2013

Tipps Urheber- und Internetrecht Wer mahnt was ab? CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Frankfurt a.M.

Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag des Herrn Axel Konrad wegen “DJane HouseKat feat. Rameez – All the time”

 
Uns erreichen Hinweise weiterer Abmahnungen der
CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main
im Auftrag des Herrn
Axel Konrad

wegen des Musikwerks
“DJane HouseKat feat. Rameez – All the time
Die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordere einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung als auch die Abgeltung ihrer Kosten. Eine Erledigung der Angelegenheit biete die Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 690,- Euro an; oder aber, mit “Schnellzahlerrabatt”, von “nur” 450,- Euro.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich: Einer Abmahnung liegt in der Regel der Vorwurf zugrunde, die Daten des Werkes seien über das Internet Dritten zur Verfügung gestellt worden. Die abmahnende Kanzlei bietet an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Es werden kurze Fristen gesetzt, um weiteren Druck zu erzeugen. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.
Bei Abmahnungen, welche sich auf einen Chartcontainer (zB German TOP 100 Single Charts o.ä.) beziehen, ist zudem darauf zu achten, dass sich auf diesem Musikcontainer weitere Titel der Nutzungsrechtsinhaber befinden können. Es macht mithin unter Umständen Sinn, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung auch den weiteren Titel mit einzubeziehen, um Folgeabmahnungen zu vermeiden!
Der Umfang der von der Kanzlei CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erstreckt sich unter Umständen auf das komplette Repertoire des Herrn Axel Konrad. Für jeden Fall des Verstoßes gegen diese Unterlassungserklärung soll sich der Empfänger des Abmahnschreibens zur Zahlung einer Vertragsstrafe in noch unbestimmter Höhe verpflichten.
Empfehlung:
Unterzeichnen Sie diese Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

Diese Verpflichtung gilt dann auch, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Anschlusses sind. Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch (0431 / 30 53 719),
per Fax (0431 / 30 53 718)
oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.
Ein Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Sie erreichen mich auch unter meiner FILESHARING-HOTLINE (BEI ABMAHNUNGEN): 0431 / 591 90 90.